Warum bieten wir
unseren Mitgliedern Hilfsdienste an?
Wir wissen,
dass es im Alltag unseres gesellschaftlichen
Zusammenlebens für ältere und behinderte Menschen
zunehmend schwieriger wird, ihre bisherige
Lebensqualität zu bewahren.
Lebensqualität bedeutet
für viele Menschen, ihre Selbständigkeit im
gewohnten Umfeld solange wie möglich aus eigener
Kraft zu erhalten. Bei den dann zunehmenden
Schwierigkeiten wollen wir helfen und unsere
Mitglieder durch Hilfeleistungen oder Betreuung im
Rahmen eines ehrenamtlichen bürgerschaftlichen
Engagements unterstützen.
Auch jüngere Personen und Familien bedürfen
gelegentlich aktiver Hilfe und Betreuung.
Wir arbeiten
mit anderen sozialen Diensten zusammen, z. B.
mit dem Ortsverein vom Deutschen Roten Kreuz,
der Sozialstation Salem e. V.
und sind mit vielen überörtlichen Einrichtungen
Bürgerschaftlichen Engagements durch Austausch
verbunden.
Der Verein ist Mitglied in
der ARBES (Arbeitsgemeinschaft bürgerschaftlichen
Engagements).
Wir suchen weitere
Mitglieder, die sich aktiv beteiligen,
ihre individuellen Fähigkeiten einbringen und
bereit sind, vor Ort nach Absprache bestimmte
Hilfeleistungen oder Dienste füreinander zu
erbringen. Nur so können wir unseren
Vereinsmitgliedern in Uhldingen-Mühlhofen
langfristig und verlässlich Hilfeleistungen
anbieten.
Generell ist für alle
Helfer zu bemerken:
1) Alle unsere
Hilfeleistungen werden grundsätzlich im Rahmen
gesetzlicher/amtlicher Vorgaben durch eine sog.
finanzielle Aufwandsentschädigung abgegolten. Das
gilt also auch für sogenannte "ehrenamtliche
Aktivitäten" bei Hilfe-/ Betreuungsleistungen im
Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements.
2) Alle unsere Helfer sind bei Tätigkeiten im
Auftrag des Vereins durch den Verein Haftpflicht-
und Unfallversichert. Bei Fahrten mit eigenem Pkw
greift im Schadensfall eine zusätzliche
Kasko-Versicherung, die der Verein abschließt.
3) Hilfeempfänger und Helfer (sofern nicht externe
Hilfe über den Verein angefordert wird), müssen
Mitglieder des Vereins Bürger für Bürger e.V.
sein.
4) Hilfeleistungen basieren auf Freiwilligkeit,
sie können jederzeit vom Helfer/in sowie vom
Empfänger der Leistung oder der Vereinsführung
ohne formelle Angabe eines Grundes eingestellt
werden.
Für Jugendliche ab 16 Jahre möchten wir ein
angepasstes Angebot machen, das ihnen im
Rahmen der Vereinstätigkeit, für andere
Vereinsmitglieder Hilfeleistungen zu erbringen,
die Möglichkeit bietet, ihre eigene finanzielle
Situation bzw. ihr Taschengeld aufzubessern.
Für sie gilt im Besonderen:
1) Die schriftliche Zustimmung des
Erziehungsberechtigten muss dem Verein vorliegen.
2) Die
Vereinsmitgliedschaft bei B.f.B. ist für diesen
Personenkreis (auch in Ausbildung Befindliche)
kostenfrei und soll mit
dem üblichen Formblatt beantragt
werden.
3) Die Kontaktpersonen des
Vereins sind als Einsatzleiter/innen in allen
Anfragen zu Hilfeleistungen und deren Erledigung
durch
Jugendliche in besonderem Maße eingebunden, d. h.,
sie werden speziell für jugendliche Helfer die Art
der
Aufgaben und die Zeitpunkte der
Arbeitseinsätze absprechen und diese möglichst
flexibel mit den Beteiligten abstimmen.
Es kommen
Aufgaben in Frage wie z. B., Gartenarbeiten,
Rasenmähen, Unkraut jäten, gießen von Garten-/
Hauspflanzen,
Kleintiere und Haus versorgen bei
Urlaub oder Krankheit, Einkäufe nach Zettel
erledigen, im Winter Schneeräumen etc.
4) Die Abrechnung mit dem Empfänger der
Hilfeleistung und die Auszahlung von Entgeld für
Hilfeleistungen an den Helfer
erfolgt nur durch den
Kassenverantwortlichen des Vereins (z. Zt. Fr.
Dagmar Röhrig), mit ihr sind Details abzusprechen.
Bitte nehmen Sie für evtl. weitere Fragen den
persönlichen Kontakt mit der Einsatzleitung oder
dem Vorstand auf!
Wir sind erreichbar
(siehe KONTAKT).
Noch ein Hinweis
Sofern Sie als Empfänger
unserer Hilfeleistungen steuerpflichtig sind, können
Sie die Ihnen dadurch entstehenden Kosten mit den
entsprechenden Rechnungsbelegen unter den Rubriken
Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,
haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd
geltend machen.
Pflege- oder Krankenkassen übernehmen unter gewissen
Voraussetzungen ganz oder teilweise solche
Rechnungsbeträge.
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