Warum bieten wir unseren Mitgliedern Hilfsdienste an?
 
Wir wissen, dass es im Alltag unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens für ältere und behinderte Menschen zunehmend schwieriger wird, ihre bisherige Lebensqualität zu bewahren.
Lebensqualität bedeutet für viele Menschen, ihre Selbständigkeit im gewohnten Umfeld solange wie möglich aus eigener Kraft zu erhalten. Bei den dann zunehmenden Schwierigkeiten wollen wir helfen und unsere Mitglieder durch Hilfeleistungen oder Betreuung im Rahmen eines ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements unterstützen.
Auch jüngere Personen und Familien bedürfen gelegentlich aktiver Hilfe und Betreuung.


Wir arbeiten mit anderen sozialen Diensten zusammen, z. B.
mit dem Ortsverein vom Deutschen Roten Kreuz,
der Sozialstation Salem e. V.
und sind mit vielen überörtlichen Einrichtungen Bürgerschaftlichen Engagements durch Austausch verbunden.

Der Verein ist Mitglied in der ARBES (Arbeitsgemeinschaft bürgerschaftlichen Engagements).

Wir suchen weitere Mitglieder, die sich aktiv beteiligen, ihre individuellen Fähigkeiten einbringen und bereit sind, vor Ort nach Absprache bestimmte Hilfeleistungen oder Dienste füreinander zu erbringen. Nur so können wir unseren Vereinsmitgliedern in Uhldingen-Mühlhofen langfristig und verlässlich Hilfeleistungen anbieten.

Generell ist für alle Helfer zu bemerken:
1) Alle unsere Hilfeleistungen werden grundsätzlich im Rahmen gesetzlicher/amtlicher Vorgaben durch eine sog. finanzielle Aufwandsentschädigung abgegolten. Das gilt also auch für sogenannte "ehrenamtliche Aktivitäten" bei Hilfe-/ Betreuungsleistungen im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements. 
2) Alle unsere Helfer sind bei Tätigkeiten im Auftrag des Vereins durch den Verein Haftpflicht- und Unfallversichert. Bei Fahrten mit eigenem Pkw greift im Schadensfall eine zusätzliche Kasko-Versicherung, die der Verein abschließt.
3) Hilfeempfänger und Helfer (sofern nicht externe Hilfe über den Verein angefordert wird), müssen Mitglieder des Vereins Bürger für Bürger e.V. sein.
4) Hilfeleistungen basieren auf Freiwilligkeit, sie können jederzeit vom Helfer/in sowie vom Empfänger der Leistung oder der Vereinsführung ohne formelle Angabe eines Grundes eingestellt werden.

Für Jugendliche ab 16 Jahre möchten wir ein angepasstes Angebot machen, das ihnen im Rahmen der Vereinstätigkeit,  für andere Vereinsmitglieder Hilfeleistungen zu erbringen, die Möglichkeit bietet, ihre eigene finanzielle Situation bzw. ihr Taschengeld aufzubessern.

Für sie gilt im Besonderen:
1) Die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten muss dem Verein vorliegen.

2) Die Vereinsmitgliedschaft bei B.f.B. ist für diesen Personenkreis (auch in Ausbildung Befindliche) kostenfrei und soll mit
    dem üblichen Formblatt beantragt werden.

3) Die Kontaktpersonen des Vereins sind als Einsatzleiter/innen in allen Anfragen zu Hilfeleistungen und deren Erledigung
    durch Jugendliche in besonderem Maße eingebunden, d. h., sie werden speziell für jugendliche Helfer die Art der
    Aufgaben und die Zeitpunkte der Arbeitseinsätze absprechen und diese möglichst flexibel mit den Beteiligten abstimmen.

    Es kommen Aufgaben in Frage wie z. B., Gartenarbeiten, Rasenmähen, Unkraut jäten, gießen von Garten-/ Hauspflanzen,
    Kleintiere und Haus versorgen bei Urlaub oder Krankheit, Einkäufe nach Zettel erledigen, im Winter Schneeräumen etc.

4) Die Abrechnung mit dem Empfänger der Hilfeleistung und die Auszahlung von Entgeld für Hilfeleistungen an den Helfer
    erfolgt nur durch den Kassenverantwortlichen des Vereins (z. Zt. Fr. Dagmar Röhrig), mit ihr sind Details abzusprechen.

Bitte nehmen Sie für evtl. weitere Fragen den persönlichen Kontakt mit der Einsatzleitung oder dem Vorstand auf!

Wir sind erreichbar (siehe KONTAKT).

Noch ein Hinweis
Sofern Sie als Empfänger unserer Hilfeleistungen steuerpflichtig sind, können Sie die Ihnen dadurch entstehenden Kosten mit den entsprechenden Rechnungsbelegen unter den Rubriken Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend machen.
Pflege- oder Krankenkassen übernehmen unter gewissen Voraussetzungen ganz oder teilweise solche Rechnungsbeträge
.
 
  Verschiedene Service-Leistungen und Dauerangebote
 

  1) Bei Problemen mit der Fahrkartenbeschaffung oder der Bedienung des Automaten der DB am Ort, sprechen Sie
      unsere Kontaktpersonen rechtzeitig für Hilfe an.

     Als Tipp gilt: wenn Sie keine Fahrkarte aus dem Automaten herausbekommen konnten, steigen Sie vorne beim Zugführer
      ein, sagen Sie ihm
vor der Abfahrt, dass der Fahrkartenkauf nicht geklappt hat. Er wird Ihnen dann eine Karte o. ä.  
      verkaufen. Wenn Sie irgendwo kommentarlos einsteigen, werden Sie bei einer Kontrolle als Schwarzfahrer behandelt, d. h.
      neben dem Preis für eine Fahrkarte wird ein Bußgeld fällig.

  2) Unterschrifts-Beglaubigungen auf Vollmachten durch das LRA
     
Wenn dem Verein mindestens fünf Vollmachten (z.B. Vorsorgevollmachten) vorliegen, kommt eine zuständige Person vom
      LRA und nimmt die Unterschrifts-Beglaubigungen vor.

  3) Europäischer Notfallausweis
     
Auf Wunsch wird das Formular eines europäischen Notfallausweises bereitgestellt und Hilfe beim Ausfüllen geleistet.

  4) Beratung bei der Abrechnung der Leistungen über die Pflegekasse

  5) Zurverfügungstellung von Rollstuhl, Rollator oder Toilettenstuhl (im Notfall)